Maklercourtage

Seit 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip bei der Vermietung, d.h. wer einen Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch. In den meisten Fällen ist das der Vermieter, da er nicht die benötigte Zeit für eine Neuvermietung aufbringen kann.

Findet der Makler einen Mietinteressenten, so muss der zukünftige Mieter dem Makler nichts zahlen. Auch im Nachhinein darf der Vermieter die Maklercourtage nicht vom Mieter zurückfordern oder anderweitig auf ihn umlegen.

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Immobilien-Suche

Natürlich kann auch der suchende Mieter den Makler mit der Suche beauftragen. Dieser wird allerdings in den allermeisten Fällen auch nur das Internet zu Rate ziehen. Sollte der suchende Mieter allerdings in einer zeitlichen Bredouille stecken, ist es doch ratsam, sich an einen Makler zu wenden, der den Markt gut kennt. Provision wird hier nur dann erhoben, wenn die Mietwohnung dem Makler zu Beginn der Suche nicht bekannt war.

Ich begleite Sie gerne bei diesem Prozess oder stehe Ihnen bei gewissen Punkten hilfreich zur Seite.

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um den Immobilienmarkt.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!