Es gibt einige Punkte, die es zu beachten gilt. Für die meisten Käufer und Verkäufer ist es das erste Mal, dass sie einen derartigen Vertrag in den Händen halten. Die juristischen Klauseln sind zumeist nicht einfach zu entschlüsseln, daher bitten Sie Ihren Makler um Hilfe oder lassen Sie sich professionell von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten. Es gibt Standardformeln, die jeder Makler kennen sollte, aber eben auch Sonderformulierungen, die nur ein Jurist erklären kann.
Grundsätzlich gilt freie Notarwahl, aber es hat sich so eingespielt, dass zumeist der Käufer den Notar auswählt. Insbesondere, da derjenige der den Notar bestellt, ihn auch bezahlt.
Vielleicht werden Sie nach einem Vorvertrag oder einer Reservierung gefragt, beides ist ohne Beurkundung nicht rechtskräftig. Daher sind diese Vereinbarungen nichts weiter als das. Sie sollten sich lieber im Vorfeld genau mit Ihren Vertragspartnern über die Einzelheiten abstimmen. Veränderungen können aber bis zum Schluss noch aufgenommen werden.
Der Kaufvertrag kann jederzeit beurkundet werden, es sei denn Sie sind eine Privatperson und Ihr Vertragspartner ein Unternehmen z.B. ein Bauträger. Dann tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von zwei Wochen in Kraft, welche der Privatperson die Möglichkeit zur intensiven Vertragsprüfung geben soll.
Zu den Nebenkosten eines Immobilienkaufs: Notare berechnen für Ihre Leistung einen ges. vorgegebenen Satz von ca. 1,5-2% des Kaufpreises, dazu kommt die Grunderwerbssteuer von 6,5% (in NRW). Sicherlich darf auch eine Maklerprovision nicht vergessen werden. Diese verteilt bis zu 6% plus MwSt. des Kaufpreises auf Käufer und Verkäufer in unterschiedlichen Anteilen (abhängig vom Bundesland).
Die Notarkosten übernimmt der Käufer, allerdings werden die Kosten für die Freistellung des Grundbuches (z.B. die Löschung von Grundschulden) vom Eigentümer/Verkäufer übernommen.
Ihr Makler hilft Ihnen gerne.