Heute schon Schnee geschippt?

Schnee hat sicherlich eine bezaubernde Seite, aber leider auch eine Verpflichtung für jeden Hausbesitzer: Winterdienst aber wann, wo, wer und wie?

Hier finden Sie die Antworten:

§ – Ist das eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, Sie finden die Angaben in den Ortssatzungen Ihrer Gemeinde! Hier die für Essen: https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR711a-a1-neu.pdf. Jede Gemeinde handhabt das Problem etwas anders, d.h. die nachfolgenden Angaben gelten für Essen, aber nicht unbedingt für Ihre Stadt.

WANN – Gibt es spezielle Räum-Zeiten?

Ja, grundsätzlich ist der Schnee nach Beendigung des Schneefalls (+30 min.) zu entfernen.

Mo-Fr:     Morgens bis 7:00 Uhr    (Abends bis 20:00 Uhr.)

WE und Feiertags:     Morgens bis 8:00 Uhr    (Abends bis 20:00 Uhr.)

Bei Glatteis gilt die sofortige Räumpflicht!

Im Urlaub muss für Vertretung gesorgt werden.

WIE – Welche Mittel darf man benutzen?

Schneemassen sind mit herkömmlichen Besen und Schaufeln an den Weges- oder Fahrbahnrand zu transportieren.

Sie sind verpflichtet mit einem rutschhemmenden Mittel zu streuen: (z. B. Split, Sand, Asche, Granulat). Nach der Schnee-/Eisglätte sind diese Mittel aber auch von Ihnen wieder zu entsorgen.

NIEMALS SALZ! Das steht gesetzlich fest und darf maximal bei Eisregen auf unbegrünten Wegen gebrochen werden. Eigentümer haften diesbezüglich auch für ihre Mieter.

WO – Welche Wege genau muss ich von Schnee befreien?

Der Zugang zu Ihrem Hauseingang und alle Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen, sind in der vollen Breite oder mind. 1,20m Breite von Schnee zu befreien.

Wege zu Mülltonnen, Parkplätzen und Briefkästen müssen mind. 50cm breit von Schnee und Eis befreit werden.

Manchmal auch die Fahrbahnen, die an Ihr Grundstück grenzen – bitte lesen Sie das gesondert nach! Auf jeden Fall sind Hinweisschilder, Übergänge, usw. von Schnee zu befreien.

Das Dach sollte auch von herabfallenden Schneemassen und Eiszapfen befreit werden. Ist dies nicht ohne weiteres möglich, muss der darunter befindliche Gehweg abgesperrt werden.

WER – Hausbesitzer UND Mieter

Eigentümer können den Winterdienst per Mietvertrag oder Hausordnung auf den Mieter übertragen. Allerdings gilt das nur, solange die Verpflichtung für alle Hausbewohner gilt und nicht nur für z.B. die EG-Mieter.

Eigentümer müssen die Durchführung kontrollieren.

Wer die Arbeitsmittel (Schaufel, Besen…) kaufen muss, sollte auch im Mietvertrag geklärt sein.